EU AI Act
EU AI Act: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Mit dem EU AI Act gibt es erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz in Europa. Die Verordnung ist 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt. Betroffen sind nicht nur Entwickler von KI-Systemen, sondern auch Unternehmen, die KI im Alltag einsetzen, sogenannte Betreiber.
Der risikobasierte Ansatz
Der AI Act ordnet KI-Systeme nach ihrem Risiko ein:
- Verbotene Praktiken, etwa Social Scoring oder bestimmte manipulative Systeme
- Hochrisiko-Systeme, zum Beispiel in Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung oder kritischer Infrastruktur
- Systeme mit Transparenzpflichten, etwa Chatbots oder generierte Inhalte
- Minimales Risiko für die meisten übrigen Anwendungen
KI-Kompetenz als Pflicht
Bereits seit Februar 2025 gelten die Verbote sowie die Pflicht zur KI-Kompetenz: Anbieter und Betreiber müssen sicherstellen, dass ihr Personal ausreichend im Umgang mit den eingesetzten KI-Systemen geschult ist. Das betrifft praktisch jedes Unternehmen, das beispielsweise generative KI-Assistenten nutzt.
Gestaffelte Fristen
Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck gelten seit August 2025, die meisten übrigen Regeln, darunter viele Anforderungen an Hochrisiko-Systeme, ab August 2026. Für bestimmte Hochrisiko-Systeme in regulierten Produkten gelten längere Übergangsfristen. Der genaue Zeitplan sollte für den eigenen Fall geprüft werden.
Erste Schritte zur KI-Governance
- Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Systeme, auch in Standardsoftware
- Risikoklassifizierung jedes Anwendungsfalls
- Nutzungsrichtlinien und Schulungen für Mitarbeitende
- Abstimmung mit Datenschutz und Informationssicherheit
Wer früh eine schlanke KI-Governance aufbaut, kann KI weiter produktiv nutzen und bleibt zugleich auf der sicheren Seite.